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Lidl Story

Garnelen aus Aquakultur: Unsere Vorgaben für die Lieferkette

Garnelen gehören zu den beliebtesten Meeresfrüchten. Doch wie diese Tiere als Nahrungsmittel gezüchtet werden und welche Herausforderungen dabei entstehen, ist vielen nicht bewusst. Wir bei Lidl geben Einblick und definieren gemeinsam mit unseren Standardgebern messbare Handlungen, um das Tierwohl in der Produktion von Zuchtgarnelen zu verbessern.

Unsere Zielsetzungen bei Fisch und Meeresfrüchten

Im Bereich Fisch und Meeresfrüchte sind bereits heute ca. 90% unserer Produkte in Festlistung und 60% der Aktionsware nach erkannten Standards wie MSC, ASC, GLOBALG.A.P., BAP 4-star oder Bio zertifiziert. Dies inkludiert auch unsere Garnelen. Damit sichern wir vertraglich ab, dass wir verbindliche Umweltauflagen eingehalten und soziale Mindeststandards für die Arbeiter vor Ort geprüft werden.

Zuchtgarnelen aus zertifizierter Aquakultur
Zuchtgarnelen aus zertifizierter Aquakultur

Zwei spezifische Praktiken der Garnelenzucht stehen dabei im Fokus unserer Maßnahmen:

Seit Januar 2026 wird in 100 Prozent unserer Zuchtgarnelen-Lieferketten des international verhandelten Standardsortiments der Eigenmarke keine Augenstielablation angewandt. Diese oder vergleichbare Praktiken zur Steuerung der Fortpflanzung oder Steigerung der Eiproduktion, entsprechen nicht unserem Verständnis von Tierwohl. Die von uns akzeptierten Aquakultur-Zertifizierungen (EU-Bio, ASC, GlobalG.A.P. und BAP 4-Star) sehen bei dieser Praxis in der Zucht entweder bereits ein Verbot oder die schrittweise Abschaffung bis spätestens 2031 vor. So verpflichten wir uns zu einem Ausstieg.
 

  • GLOBALG.A.P. (GGN): Seit April 2026 stammen GLOBALG.A.P.-zertifizierte Larven ausschließlich aus ablationsfreier Garnelenzucht.
  • Aquaculture Stewardship Council (ASC): Verpflichtung zur schnellstmöglichen Einstellung im Rahmen des neuen Farmstandards (bis 2029 bei der Weißfußgarnele und bis 2031 bei der Schwarzen Tigergarnele). Bis dahin greifen strenge Dokumentations- und Begründungspflichten.
  • Best Aquaculture Practices (BAP): Verzicht bis spätestens Ende 2030.
  • EU-Bio-Standard: Hier gilt bereits ein striktes, bestehendes Ablationsverbot, das unsere Bio-Produkte lückenlos erfüllen.

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